UMWELT & NATUR · ANZEIGENSPEZIAL Geben mit gutem Gefühl SCHENKEN. STIFTEN. VERERBEN. Wir können frei entscheiden, wem wir unser Erbe hinterlassen möchten. Doch wie können wir sicherstellen, dass unser Geld nachhaltig Gutes bewirkt? Fragen dazu beantwortet Rechtsanwalt Jan Schipkowski zusammen mit der Stiftung Naturschutz. Jan Schipkowski ist Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt und Notar. Herr Schipkowski, wann sollte man das Testament erstellen? Die Errichtung eines Testamentes ist grundsätzlich immer sinn- voll. Nur durch ein Testament kann sicherge- stellt werden, dass das eigene Hab und Gut an diejenigen fällt, die man bedenken möchte. Beim Eintritt der gesetzlichen Erb- folge, wenn also kein Testament hinterlassen wurde, ergeben sich häufig ungewollte Konsequenzen. Daher sollten Testamente auch immer Ersatzerbenregelungen enthal- ten, falls benannte Erben vor dem Erbfall versterben sollten. Auch sollten Testamente möglichst früh errichtet werden, um auch für unerwartete Ereignisse eine Regelung zu treffen. Sollte man bei der Testamentserstellung immer einen Anwalt oder eine Anwältin zurate ziehen? Eine Beratung sollte mög- lichst immer in Anspruch genommen wer- den. In der Praxis zeigt sich, dass eigenstän- dig erstellte Testamente häufig zwar gut gemeint sind, aber letztlich keinen eindeuti- gen oder auch einen missverständlichen Inhalt haben. Dies führt häufig zu unge- wünschten Ergebnissen. Manche möchten ihr Haus schon zu Leb- zeiten übertragen. Wie können sie sich rechtlich absichern, damit sie in dem Haus wohnen bleiben können? Zunächst sollte 8 | Herbst 2023 www-gesund-im-norden.de sorgfältig erwogen werden, ob eine lebzeiti- ge Übertragung sinnvoll ist. Es wird häufig nicht bedacht, dass eine übertragene Im- mobilie nicht mehr veräußert werden kann, die oder der Übertragende also selbst keine Geldmittel mehr generieren kann. Bei der Übertragung kann die eigene Absicherung durch Wohn- oder Nießbrauchrechte un- mittelbar im Grundbuch erfolgen. Übertra- gende können sich auch die Rückübereig- nung der Immobilie bei dem Eintritt be- stimmter Fälle vorbehalten, z. B. wenn Be- schenkte vorversterben. „Das Erbrecht ist ein großer Werkzeugkasten. Die verschiedenen Werkzeuge müssen mit Fachkunde und Bedacht eingesetzt werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.“ Die Stiftung Naturschutz ist steuerlich be- günstigt, richtig? Als gemeinnützige Orga- nisation ist die Stiftung Naturschutz von der Erbschaftsteuer befreit. Der Gesetzgeber fördert damit gesellschaftliches Engage- ment und stellt sicher, dass gemeinnützigen Organisationen zugewandte Vermögens- werte in vollem Umfang zu Gunsten der Allgemeinheit eingesetzt werden können. Markus Stratmann ist zertifizierter Stif- tungsmanager bei der Stiftung Natur- schutz Schleswig-Holstein und An- sprechpartner für Menschen, die ihr Erbe einer Stiftung hinterlassen möchten. Spende, Stifterfonds und Treuhandstiftung. Eine Spende kann man zu Lebzeiten über- weisen und die wird dann komplett aufge- braucht. Der Stiftungsfonds ist eine Art Sparschwein, das unter dem Dach der Stif- tung Naturschutz errichtet und einem be- stimmten Zweck gewidmet wird. Eine Treu- handstiftung ist eine eigene Stiftung mit ei- genem Gremium, in dem sich ein*e Stifter*in engagieren kann. Allerdings ist der Verwal- tungsaufwand auch höher. Sie arbeitet aus ihren Erträgen für die vorgesehenen Zwe- cke. Man kann außerdem über eine Zustif- tung Vermögen in eine bestehende Stiftung geben. Wie wird das Geld verwendet? Wir finanzie- ren mit unserer Arbeit den Schutz heimi- scher Tiere und Pflanzen. Wir schaffen bei- spielsweise neuen Wald für die bedrohte Haselmaus, Auenlandschaften für den Otter oder kaufen einen Acker, um ihn zur blüten- bunten Wiese für Insekten zu machen. Wir bringen aber auch trockengelegte Moore wieder in ihren nassen intakten Zustand zu- rück. Das ist Natur- und Klimaschutz zu- gleich, denn intakte Moore binden unge- heuer viel CO2. „Naturjuwele für die Ewigkeit bewahren.“ Wie sollte man das Testament gestalten, damit die Natur einen möglichst hohen Nutzen davon hat? Wenn man eine ge- meinnützige Organisation im Testament bedenkt, würde ich immer dazu raten, das in Form eines Vermächtnisses zu tun. Das kann eine bestimmte Geldsumme sein, aber auch ein Gegenstand oder eine Immobilie. Dann ist ganz klar abgegrenzt, welcher Teil des Erbes an die Stiftung geht, ohne dass die begünstigte Organisation selbst Erbin wird. Es kann sonst passieren, dass die Stiftung Teil einer Erbengemeinschaft wird, diese zer- stritten ist, und der Wille der Erblasser*innen jahrelang nicht verwirklicht werden kann. Herr Stratmann, in welcher Form kann man die Stiftung Naturschutz finanziell unterstützen? Wir unterscheiden zwischen Gibt es Richtlinien, an denen sich die Stif- tung orientiert? Unsere Richtschnur ist un- sere Satzung, die sogar im Landesnatur-